— 138 — Nr. 41. Bekanntmachung, die Begründung und Abgrenzung des katholischen Pfarrbezirks zu Sebnitz betreffend; vom 1. Juli 1888. Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung unter heutigem Tage in Sebnitz ein eigenes katholisches Pfarrsystem errichtet worden ist, sind die zeither dem katholischen Pfarrbezirk zu Pirna angehörig gewesenen, in den evangelisch--lutherischen Parochieen Sebnitz, Ehrenberg, Ulbersdorf, Hinterhermsdorf mit Saupsdorf, sowie die zeit- her dem katholischen Pfarrbezirke zu Radeberg angehörig gewesenen, in den evangelisch- lutherischen Parochieen Neustadt bei Stolpen und Oberottendorf wohnhaften Katholiken ihren bisherigen Pfarrbezirken entnommen und dem katholischen Pfarrbezirke zu Sebnitz zugewiesen worden, was andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird, daß insoweit die Bekanntmachung, die neue Abgrenzung der katholischen Pfarrbezirke in den Erblanden betreffend, vom 5. Februar 1849 aufgehoben wird. Dresden, den 1. Juli 1888. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. v. Gerber. . Götz. Nr. 42. Verordnung, die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Staatsdienst im Baufache betreffend; vom 1. Juli 1888. Mit Allerhöchster Genehmigung sind die Bestimmungen der Verordnung, „die Staats- prüfungen der Techniker betreffend“", vom 24. December 1851 (G.= u. V.-Bl. S. 483 flg.), insoweit sich solche auf das Baufach (Ingenieurbau-, Maschinen= sowie Hoch- und Landbauwesen) beziehen, im Einvernehmen und im Einverständniß mit den Mini- sterien des Innern sowie des Cultus und öffentlichen Unterrichts einer Revision unter- zogen und an Stelle dieser Bestimmungen die nachstehend abgedruckten Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Staatsdienst im Baufache getroffen worden.