82. Die Bewilligung eines fortlaufenden Kontos kann sich auf folgende Waaren erstrecken: baumwollene Waaren; Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren; Leinen— waaren; seidene und halbseidene Waaren; Kleider, Leibwäsche und Putzwaaren; Gewebe aller Art mit Kautschuk überzogen, getränkt 2c.; kurze Waaren; lederne Handschuhe; Stroh= 2c. Hüte; Hemlock= und Valdivialeder; Ledertuch; Wachs- tuch mit Ausnahme des groben unbedruckten, Wachsmusselin und Wachstafft; Fußdecken aus Kamptulikon, Linoleum 2c.; gefüttertes Pelzwerk; feine Waaren aus weichem Kautschuk; feine Eisenwaaren. Der obersten Landes-Finanzbehörde bleibt es überlassen, soweit sich ein Bedürfniß dazu ergiebt, auch andere, als die oben verzeichneten Waaren zur Kontirung zuzulassen. Die Vergünstigung ist an die nachstehend zu a und b angegebenen Bedingungen geknüpft: a) die Menge der im Konto von einem Jahre zum anderen, d. h. von einem jähr- lichen Kontoabschluß bis zum anderen (8§ 31) zur Anschreibung gelangten Waaren muß mindestens betragen: 1. bei Waaren aus Baumwolle der Tarifnummer 24 1 bis 3, bei Waaren aus Pferdehaaren der Tarifnummer 11b (mit Ausnahme der Roßhaargeflechte und Spitzen) und bei Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren der Tarifnummer 41 d 3 und 4 7500 kg; 2. bei Eisenwaaren der Tarifnummer 6e 3 7500 kg 3. bei Leibwäsche der Tarifnummer 18e, bei leinenen Waaren der Tarif- nummer 22f 2 bis 4, g und Anmerkung zu f und 8 (mit Ausnahme der Fußdecken aus Manillahanf-, Kokos-, Jute= und ähnlichen Fasern) und bei Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren der Tarifnummer 41 45 und 6 6000 kg; 4. bei feinen Waaren aus weichem Kautschuk, bei Geweben aller Art mit Kautschuk überzogen, getränkt oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden oder mit eingeklebten Kautschukfäden, bei Geweben aus Kaut- schukfäden in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien und bei Strumpf- und Posamentierwaaren in Verbindung mit Kautschukfäden: Tarifnummer 17d und e 4000 kg; 337 Waaren, auf welch: das Konto sich er- strecken kann, und die erforderliche geringste Menge derselben.