— 446 — 14. Zu 822 Ziffer II. Die Grundsätze für die Zulassung der Brauer zur Entrichtung der Brausteuer im E Wege der Vermahlungssteuer enthält die Anlage III. 15. Zu § 23. In jeder Brauerei ist ein Revisionsnotizbogen auszulegen, in welchen die Aufsichts- beamten die Revisionsergebnisse für den Fall einzutragen haben, daß das Steuerbuch nicht vorhanden ist. 16. Zu § 26. Am Eingange jeder Hebestelle ist eine Bekanntmachung anzuschlagen, aus welcher die ordentlichen Geschäftsstunden ersichtlich sind.