— 463 — weisung jahres 1885/86 eingetretenen und im Inventarium bemerkten Veränderungen. den Gebrauch. 3. Der Ober-Kontrolör prüft, ob die Veränderungen vollständig und richtig in die Nachweisung und in das Inventarium eingetragen und vorschriftlich belegt sind, wonächst er die (nöthigenfalls zu berichtigende) Nachweisung durch seine Mitunterschrift bescheinigt. 4. Die so bescheinigte Nachweisung wird dem vorgesetzten Hauptamt an dem von demselben zu bestimmenden Tage von der Hebestelle eingereicht. änderung der Gefäße. Aus- Hinzugetreten Im Inhalt verändert Sonstige, nicht die Gefäße betreffende geschieden gebiger Veränderungen. Nr. Nr. Literinhalt. Nr. Literinhalt. 6. 7 8. 9. 10. 11. — — — 1 1236 5 5 1 108 7 7 1200 8 8 1205 — Hat die Brauerei von Priedrich Schulze gepachtet. 13 — Meldet die Verwendung von Zuckerkulör zum Brauen an. Geprüft und richtig befunden. Werder, den 4. April 1886. Der Ober-Steuerkontrolör. (Mame.) 66