— 473 — Muster A. amts-Bezirk: Hebe-Bezirk: NB. Bei ver Frration ohne Vorbehalt der Nachversteuerung werden die eingeklammerten Worte in dem 82 urchstrichen. Bei der Fixation mit Nachversteuerung werden die ()eingeklammerten Worte im 82, die Zahlen [I1; 3;| im §5, sowie der § 8 ganz und desgleichen die Bestandsaufnahme am Schlusse durchstrichen. Wird Fixat seitens der Direktivbehörde von den Verpflichtungen nach § 13 Alinea 2 und 4 des Gesetzes entbunden, so sind im § 5 Absatz 2 Zeile 2 hinter: „§ 13 Alinea 1“ die Zahlen 2 und 4 zu durchstreichen und in Zeile 2 des § 5 hinter: „13 Alinea“ die Zahlen 2 und 4 vor beziehungsweise hinter 3 hinzuzufügen. Brausteuer - Fixationsvertrag. Zwischen dem unterzeichneten Haupt- Amt und dem Besitzer der zu unter Nr. belegenen Brauerei wird unter Vor- behalt der Genehmigung d zu für die Zeit vom ten 188 bis ten 188 nachstehender Brausteuer-Fixationsvertrag abgeschlossen: 8S1I. Der Brauereibesitzer wird während der Vertragsdauer in der bezeichneten Brauerei zur Bereitung von Bier die nachstehend angegebenen steuerpflichtigen Braustoffe, nämlich: verwenden. Derselbe hat von diesen Braustoffen die im § 1 des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 angeordnete Steuer in einer Abfindungssumme zu ein volles Jahr 4 festgesett die Vertragsperiode worden ist. Von diesem Betrage hat der innerhalb der 1 wölften . jeden Monats der Vertragsperiode den wonten Theil mit jeden Vierteljahres vierten AM &, in Worten: entrichten, welche für ersten fünf Tage an d Amt zu im Voraus zu zahlen.