— 512 — Muster B. I. Als Steuer-Cnittung. (Vorderseite.) Mahl-Erlaubnißschein. Anmeldungs-Register Nr. 6. Hebe-Register Nr. 87. Der Brauer Werner zu Grossdorf meldet zur Vermahlung auf seiner in der Brauerei daselbst belegenen Mühle an 1525 kg, in Buchstaben: netto „Fünfzehnhundert fünfundzwanzig Kilogramm Gerstenmalz“ und hat dafür die Brausteuer mit: „Einundsechzig Mark“ entrichtet. Die Vermahlung soll beginnen am 13. Juli d. J., Vormittags acht Uhr. Neustadt, den 12. Juli 1886. Steuer-Amt Miter Steuereinnehmer. II. Als Register-Zelag. (Vorderseite.) Mahl-Erlaubnißschein. Anmeldungs-Register Nr. 6. Hebe-Register Nr. 87. Der Brauer Werner zu Grossdorf meldet zur Vermahlung auf seiner in der Brauerei daselbst belegenen Mühle an 1525 kg, in Buchstaben: netto „Fünfzehnhundert fünfundzwanzig Kilogramm Gerstenmalz“ und hat dafür die Brausteuer mit: „Einundsechzig Mark“ entrichtet. Die Vermahlung soll beginnen am 13. Juli d. J., Vormittags acht Uhr. Neustadt, den 12. Juli 1886. Steuer-Amt. Müller Steuereinnehmer. Vermerk des Aufsichtsbeamten. Das vorstehend deklarirte Mahlgut ist heut auf: brutto Fünfzehnhundert siebenundvierzig 50/100 kg in 15 Säcken, nach Abzug des Gewichts der letzteren mit 23 kg auf: netto Fünfzehnhundert vierundzwanzig 5/100 kg in meinem Beisein verwogen, um 7¾ Uhr Vormittags auf den Mühlenrumpf geschüttet und letzterer sodann vorschriftsmäßig von mir verschlossen worden. Grossdorf, den 13. Juli 1886. S#c)s #lze Steueraufseher.