— 601 — 83. Von der im 81 erwähnten Anlage wird die Flur Röderau betroffen. Dresden, den 15. October 1888. Minifterium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Müller. Nr. 60. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Bahnlinie Reitzenhain-Flöha betreffend; vom 24. October 1888. Nachdem sich im Interesse und der Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebes die Herstellung von Schneeschutzanlagen bei Station Nr. 148 — 149 links der Reitzenhain- Flöha'er Bahnlinie nothwendig macht, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grund- eigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch verordnet, wie folgt: & 1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855 sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die fragliche Erweiterung der Bahnlinie Reitzenhain -Flöha in Anwendung zu bringen. §2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver- fahrens und der diesfallsigen Instruction der Behörde und der Taxatoren ist allenthalben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374), sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind. 84