8 57. 58. — 672 — O□# — 857. Aufstellung der Grundlisten. Die Vorsteher der Gemeinden oder gleichartigen Verbände haben alljährlich im Monat Januar durch öffentlichen Anschlag, durch öffentliche Blätter oder auf andere orts— übliche Weise die zur Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle verpflichteten Militär— pflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot= oder Fabrikherren 2c. zur Befolgung der im § 25 enthaltenen Bestimmungen auffordern zu lassen. Alle Militärpflichtigen, welche sich zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, sind nach vorheriger Prüfung ihrer Papiere sogleich einzutragen oder es ist ihnen eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung zu ertheilen. Ueber die Aufstellung und Berichtigung der Rekrutirungsstammrollen siehe §§ 45 und 46. . Ueber die Einreichung der Rekrutirungsstammrollen u. s. w. an die Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen siehe § 46, 11. Ueber die Aufstellung der alphabetischen Liste des laufenden Jahres und die Berich- tigung der alphabetischen Listen der beiden Vorjahre siehe § 47. . Ueber die Aufstellung und Berichtigung der Restantenlisten siehe § 48. Insoweit die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission Hülfslisten für ihren Ge- brauch erforderlich erachten, lassen sie dieselben durch ihr Büreaupersonal anfertigen & 44,)). 858. Vorbereitungseingaben. Um Militärpflichtige, die anderwärts geloost haben, beim Musterungsgeschäft ein- rangiren zu können (§ 66), ist die Kenntniß der Abschlußnummer erforderlich. Ueber die Bedeutung der Abschlußnummer siehe § 66, 5. Die Abschlußnummer wird für jeden Aushebungsbezirk zum 1. Februar jedes Jahres durch die Ober-Ersatzkommission festgestellt. Nach Feststellung der Abschlußnummern sind dieselben sogleich mit den bei der Loosung gezogenen höchsten Nummern durch die Infanterie-Brigadekommandeure den General- kommandos, in Hessen dem Divisionskommando und durch diese dem Preußischen Kriegsministerium nach Muster #8 zum 1. März anzuzeigen. * Für die Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg lassen die betreffenden Kriegsministerien dem Preußischen Kriegsministerium zu dem angegebenen Zeitpunkt gleichfalls eine derartige Uebersicht zugehen. . Letzteres stellt eine Uebersicht für sämmtliche Aushebungsbezirke des Deutschen Reichs auf und macht dieselbe allen Ersatzbehörden bekannt.