— 11 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 2. Stück vom Jahre 1889. Inhalt: Nr. 6. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Crimmitschau betr. S. 11. — Nr. 7. Bekanntmachung, die veränderte Benennung der Oberförstercandidaten betr. S. 12. — Nr. 8. Ver- ordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Großpostwitz nach Cune- walde betr. S. 12. — Nr. 9. Bekanntmachung, die Dienstwaffen der Gendarmerie betr. S. 13. — Nr. 10. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Limbach betr. S. 14. Nr. 6. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Crimmitschau betreffend; vom 24. Januar 1889. Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu Crimmitschau unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des Letzteren unkündbaren Schuldscheinen über je 500 4 zum Zwecke der Aufnahme einer mit dreiundeinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von Zweihundert und achtundachtzig Tausend Fünfhundert Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und bez. Tilgungsplans die nach § 1040 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent- lichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 24. Januar 1889. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. Münckner. Ausgegeben zu Dresden den 28. Februar 1889. 3