— 34 — Nr. 17. Bekanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Bürgerliches Brauhaus Dresden-Plauen“ betreffend; vom 30. März 1889. Nachdem der Aktiengesellschaft Bürgerliches Brauhaus Dresden-Plauen behufs Auf— nahme einer Anleihe von Vierhundertfünfzig Tausend Mark (450 000 Mark) zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 4½ vom Hundert zu verzinsenden und planmäßig vom Jahre 1890 ab bis zum Jahre 1928 auszuloosenden Schuld- scheinen in Abschnitten von je 500 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maß- gabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Ge- nehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 30. März 1889. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. Löhr. Nr. 18. Verordnung, Ernennungen für die I. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 1. April 1889. Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen ꝛc. ꝛc. Kc. urkunden hiermit, daß Wir auf Grund der Bestimmung in § 63 unter Nr. 17 der Verfassungsurkunde den Oesterreich= Ungarischen Generalconsul Rechtsanwalt Dr. jur. Ernst Karl Rudolph Wachsmuth in Leipzig zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt, sowie daß Wir,