— 53 — bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Schelcher in Dresden. Dresden, am 24. Juni 1889. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Könneritz. Müller. Nr. 30. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Secundäreisenbahn von Stollberg nach Zwönitz betreffend; vom 11. Juli 1889. Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Secundäreisenbahn von Stollberg nach Zwönitz am 15. Juli laufenden Jahres dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. Die Leitung des Betriebes der neuen Bahnstrecke erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf die Bauangelegenheiten und die Regelung der auf Be- sitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Kürsten. Dresden, am 11. Juli 1889. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Könneritz. Müller. 117