Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 8. Stück vom Jahre 1889. —— V— — — Inhalt: Nr. 34. Bekanntmachung, die zwischen dem Königreiche Sachsen, dem Großherzogthum Sachsen und dem Fürstenthum Reuß ä. L. bez. dem Herzogthum Sachsen-Altenburg und dem Fürstenthum Reuß ä. 2. abgeschlossenen Staatsverträge betr. S. 59. — Nr. 35. Bekanntmachung, eine Vereinbarung zwischen der Königlich sächsischen und der K. K. österreichischen Regierung wegen der Durchführung von Gefangenen durch die beiderseitigen Grenzgebiete betr. S. 76. — Nr. 36. Ausführungsverordnung zum Reichsgesetze, die Erwerbs= und Wirthschaftsgenossenschaften betr. S. 78. — Nr. 37. Verordnung, Ergänzungswahlen für die II. Kammer betr. S. 84. — Nr. 38. Verordnung, die Prüfung der Zahnärzte betr. S. 85. — Nr. 39. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Zittau nach Oybin nebst Zweigbahn betr. S. 85. Nr. 34. Bekanntmachung, die zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Großherzogthume Sachsen, sowie dem Fürstenthume Reuß ä. L., bez. dem Herzogthume Sachsen-Altenburg und dem Fürstenthume Reuß ä. L. wegen anderweiter Regelung der die Eisenbahnen von Wolfsgefährt nach Weischlitz nebst der Verbindungsbahn nach Greiz, bez. von Gaschwitz nach Menselwitz und von Greiz nach Brunn angehenden staatsrechtlichen Verhältnisse unterm 13. April 1889 abge- schlossenen Staatsverträge betreffend; vom 8. August 1889. Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Großherzoglich Sächsischen, sowie der Fürstlich Reußischen, bez. der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen und der Fürstlich Reußischen Regierung wegen anderweiter Regelung der die Eisenbahnen von Wolfs— gefährt nach Weischlitz nebst der Verbindungsbahn nach Greiz, bez. von Gaschwitz nach Meuselwitz und von Greiz nach Brunn angehenden staatsrechtlichen Verhältnisse unterm Ausgegeben zu Dresden den 18. September 1889. 12