Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 9. Stück vom Jahre 1889. — — — — — Inhalt: Xr. 40. Verordnung, die Bestellung von Wahlcommissaren betr. S. 87. Nr. 40. Verordnung, die Bestellung von Commissaren für die Ergänzungswahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 20. September 1889. Nachdem durch Verordnung vom 31. vorigen Monats die Vornahme der Ergänzungs- wahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung angeordnet worden ist, hat das Ministerium des Innern in Gemäßheit von § 41 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868, die nachgenannten Wahlcommissare er- nannt und zwar: für den 2. Wahlkreis der Stadt Dresden den Stadtrath Teucher daselbst, für den 3. Wahlkreis der Stadt Dresden den Stadtrath Grabowskt daselbst, für den 5. Wahlkreis der Stadt Dresden den Stadtrath Böttger daselbst, für den 2. Wahlkreis der Stadt Leipzig den Stadtrath Dietel daselbst, für den 3. Wahlkreis der Stadt Leipzig den Stadtrath Heßler daselbst, für den 2. Wahlkreis der Stadt Chemnitz den Oberbürgermeister IUr. Andre daselbst, Ausgegeben zu Dresden den 5. October 1880. 16