— 96 — Nr. 44. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtag betreffend; vom 11. October 1889. Se. Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs Sachsen zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtag auf den 11. November dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider stän- discher Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 1 1. October 1889. Gesammtministerium. Graf v. Fabrice. v. Nostitz-Wallwitz. Meister. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden. —.