— 112 — Nr. 56. Verordnung, die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die zweite Kammer der Stände— versammlung betreffend; vom 17. December 1889. Nachdem der Abgeordnete zur zweiten Kammer der Ständeversammlung für den 16. städt— ischen Wahlkreis sein Mandat freiwillig niedergelegt und die genannte Kammer hierzu ihre Geuehmigung ertheilt hat, macht sich die Vornahme einer anderweiten Ergänzungs— wahl in diesem Wahlkreise erforderlich. Die Veranstaltung derselben wird hierdurch angeordnet und als Tag der Abstimmung der 21. Januar 1890 anberaumt. Zum Wahlcommissar ist der Oberregierungsrath Ficker zu Zwickau ernannt worden. Dresden, am 17. December 1889. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinbolt & Söbne, Dresden