— 4 — Nr. 5. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Chemnitz betreffend; vom 15. Januar 1890. Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu Chemnitz unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des Letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Ab— schnitten über 5000 Mark, 2000 Mark, 1000 Mark und 500 Mark zum Zwecke der Aufnahme einer mit 3½ vom Hundert zu verzinsenden städtischen Anleihe von Zehn Millionen Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 10 40 des Bürger- lichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird. Dresden, am 15. Januar 1890. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Nostitz-Wallwitz. Für den Minister: Mensel. Münckner. Truc unr Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söbne, Dresden.