— 82 — sich zu unterziehen, soweit dies zur größeren Beschleunigung des Umtauschgeschäftes erforderlich ist. Dresden, den 23. Mai 1890. Finanz-Ministerium. v. Thümmel. Wolf. Berichtigung Auf Seite 72 Zeile 6 lies: sonstigen statt: sonstige. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C Meinhold & Söbne, Dresden.