noch ein Ausstreuen des Pulvers stattfinden kann. Der Absender ist, wenn er diese Be— dingungen nicht eingehalten hat, für den aus etwaiger Entzündung entstandenen Schaden haftbar. 2. Im § 13 „Drucksachen“ tritt zwischen dem zweiten und dritten Satz im Absatz w folgender neue Satz hinzu: Offene Karten, aus deren Inhalt die Absicht der Beleidigung oder einer sonst strafbaren Handlung sich ergiebt, sind von der Postbeförderung ausgeschlossen. 3. Im § 38, „Nachsendung der Postsendungen“ betreffend, erhalten die Ab- sätze u und ufolgende Fassung: II Bei Packeten und bei Briefen mit Werthangabe erfolgt die Nachsendung nur auf Verlangen des Absenders oder, bei vorhandener Sicherheit für das Porto, auch des Em- pfängers. I Für Packete und für Briefe mit Werthangabe wird im Falle der Nachsendung das Porto und die Versicherungsgebühr von Bestimmungsort zu Bestimmungsort zugeschlagen: der Portozuschlag von 10 Pf. wird jedoch für die Nachsendung nicht erhoben. Für andere Sendungen findet ein neuer Ansatz nicht statt. Einschreib-, Postanweisungs= und Post- auftrags-Gebühren, sowie die Vorzeigegebühr für Nachnahmesendungen werden bei der Nachsendung nicht noch einmal angesetzt. 4. Im 8 39, „Behandlung unbestellbarer Postsendungen am Bestimmungsorte“ be- treffend, erhält der Absatz Vu# folgende Fassung: VII Für zurückzusendende Packete und für Briefe mit Werthangabe ist das Porto und die Versicherungsgebühr für die Hin= und für die Rücksendung zu entrichten; der Porto- zuschlag von 10 Pf. wird jedoch für die Rücksendung nicht erhoben. Für andere Gegen- stände findet ein neuer Ansatz nicht statt. Einschreib-, Postanweisungs= und Postauftrags- Gebühren, sowie die Vorzeigegebühr für Nachnahmesendungen werden bei der Rücksendung nicht noch einmal angesetzt. 5. Im 8§ 49, „Grundsätze bei Personengeld-Erhebung“ betreffend, ist im zweiten Satze des Absatzes vin hinter den Worten „Zwei Kinder“ einzu- schalten: bis zu diesem Alter 6. Im 8 53, „Reisegepäck“ betreffend, erhält der Absatz u folgende ander- weite Fassung: I1 Kleine Gegenstände, welche ohne Belästigung der anderen Reisenden im Personen-