— 90 — raume untergebracht werden können, dürfen die Reisenden unter eigener Aufsicht bei sich führen. Vorstehende Aenderungen treten mit dem 1. Juli 1890 in Kraft. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Stephan. —... — —— — — — Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. . Meinhold & Söhne, Dresden.