— 97 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 9. Stück vom Jahre 1890. Inhalt: Nr. 51. Verordnung, die Abänderung der Dienstvorschriften über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst, sowie bei Entlassungen betr. S. 97. — Nr. 52. Verordnung, die vorzunehmende Volks- zählung betr. S. 99. — Nr. 53. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Gera-Pforten-Wolfsgefärther Eisenbahn betr. S. 107. — Nr. 54. Bekanntmachung, die zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Fürstenthume Reuß j. L. wegen Erbauung rc. von Eisenbahnen adbgeschlossenen Staatsverträge betr. S. 108. — Nr. 55. Bekauntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Zwickau betr. S. 119. Nr. 51. Verordnung, betreffend die Abänderung des der Verordnung vom 17. Juni 1887 (G.= u. V.-Bl. S. 80) beigefügten Auszugs aus der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einbernfungen zum Dienst sowie bei Ent- lassungen; vom 24. Juli 1890. Da zweite Theil des Auszugs enthaltend die 88 41, 42, 43, 44, 45 und 49 der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst sowie bei Ent- lassungen, betreffend die Marschgebührnisse bei Einberufungen und Ent- lassungen im Kriege, wird hierdurch aufgehoben und durch nachstehende Bestimmungen ersetzt: B3weiter Theil. Marschgebührnisse bei Einberufungen und Entlassungen im Kriege. 841. Im Allgemeinen. 1. Soweit in Nachstehendem nicht besondere Festsetzungen getroffen werden, sind die Bestimmungen des ersten Theils auch für den Krieg gültig. Ausgegeben zu Dresden den 12. September 1890. 18