— 108 — Nr. 54. Bekanntmachung, die zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Fürstenthume Reuß j. L. wegen Erbauung einer Eisenbahn von Schönberg nach Hirschberg, sowie wegen Abtretung des Fürstlich Reußischen Theiles der Schönberg-Schleizer Eisenbahn an die Königlich Sächsische Regierung, und wegen Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen den Eisenbahnlinien Gößnitz-Gera und Weischlitz-Wolfsgefärth unterm 26. Juli 1890 abgeschlossenen Staats- verträge betreffend; vom 29. August 1890. Nechdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Fürstlich Reußischen Regierung wegen Erbauung einer Eisenbahn von Schönberg nach Hirschberg, sowie wegen Abtretung des Fürstlich Reußischen Theiles der Schönberg-Schleizer Eisenbahn an die Königlich Sächsische Regierung, und wegen Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen den Eisen- bahnlinien Gößnitz-Gera und Weischlitz-Wolfsgefärth unterm 26. Juli 1890 Verträge abgeschlossen worden sind, werden dieselben nach erfolgter beiderseitiger Ratifikation in der Anlage unter (□ hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 29. August 1890. Die Ministerien der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten. v. Thümmel. Graf v. Fabrice. □ Nachdem von der Königlich Sächsischen und der Fürstlich Reuß-Plauischen jüngerer Linie Regierung, zur weiteren Förderung der zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten bestehenden Verkehrsbeziehungen, der Bau einer von Schönberg an der Eisenbahnlinie Leipzig-Hof ausgehenden Eisenbahn nach Hirschberg an der Saale, sowie die Abtretung des Fürstlich Reußischen Theiles der Schönberg-Schleizer Eisenbahn an die Königlich Müller.