— 119 — Zu Urkund dessen ist dieser Vertrag in doppelten Exemplaren ausgefertigt und von den ernannten Kommissarien vollzogen worden. Leipzig, am 26. Juli 1890. G Dr. Paul Hermann Ritterstädt. Walther Engelhardt. Nr. 55. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Zwickau betreffend; vom 30. August 1890. Dee Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu Zwickau unter Zustimmung der dortigen Stadtverordneten beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten über 1000 4 und 500 4 zum Zwecke der Aufnahme einer mit 3½ vom Hundert zu verzinsenden städtischen Anleihe von Drei Millionen Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 1040 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 30. August 1890. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Für den Minister: Für den Minister: Böttcher. Dr. Diller. Münckner. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.