— 151 — die fragliche Erweiterung der Eisenbahnstrecke Böhla-Frauenhain in Anwendung zu bringen. 8 2. Hirnsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver- fahrens und der diesfallsigen Instruktion der Behörde und der Tarxatoren ist allenthalben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind. & 3. Von der im § 1 erwähnten Anlage werden die Fluren Geißlitz, Kottewitz, Priestewitz, Rittergut Nieder-Zschanitz, Zschieschen Zabeltitz und betroffen. Dresden, den 6. September 1890. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Löhr. Nr. 60. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Secundäreisenbahn Großpostwitz-Cunewalde betreffend; vom 11. September 1890. Da- Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Secundäreisenbahn Groß- postwitz-Cunewalde am 15. September laufenden Jahres dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. Die Leitung des Betriebes der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die Ge- neraldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt