— 209 — 9. Daselbst. Im 2. Absatze 3. bis 5. Zeile ist der Satz „Aeußerstenfalls kann ...... u. s. w. bis: „genügend angesehen werden.“ zu streichen und dafür zu setzen: Aeußersten Falls können unter den Reitpferden der Fußtruppen und des Trains auch solche von einer Größe von 1 Meter 53 Centimeter genommen werden, wenn sie sonst den Anforderungen entsprechen. 10. Am Schlusse der Anlage ist als letzter Absatz hinzuzufügen: Als besonders schwere Zugpferde (zu Belagerungstrains u. s. w.) sind Pferde aller Schläge anzusehen, welche durch ihr schweres Gebäude zu Trab= und Galopp- bewegungen ungeeignet, jedoch gewöhnt sind, große Lasten gleichmäßig zu ziehen. 1 1. Anlage C. In Kolonne 8 ist hinter der Spalte: „Vorder“-(Pferde) als neue Spalte einzufügen: 3 besonders schwere Zugpferde –— Notiz: Die neue Spalte kann in den vorhandenen Formularen auch an einer anderen Stelle der Gesammtspalte 8 eingefügt werden, wenn der vorhandene Raum solches zweck- mäßig erscheinen läßt und die Deutlichkeit darunter nicht leidet. ; 12. Anlage E Ziffer 4. Die 6. Zeile: „1 Striegel“ ist zu streichen. Am Schlusse der „Bemerkung“ ist hinzuzufügen: Gelangen für Etappen-Fuhrpark-Kolonnen besonders schwere Zugpferde zur Aushebung, so dürfen auch Fahrzeuge angekauft werden, welche bei größerer Tragfähigkeit entsprechend schwerer als 15 Centner sind. 13. Anlage F. Die Kolonne 14: „Striegel“ ist zu streichen. 14. Anlage H. In den Kolonnen 5 bis 11 ist hinter der Rubrik: „Vorder“-(Pferde) eine neue Spalte — event. unter Theilung der Rubrik: „Vorder““ — einzuschalten: besonders schwere Zugpferde. Dresden, am 29. November 1890. Kriegs-Ministerium. Graf v. Fabrice. Förster. 33“