— 23 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 5. Stück vom Jahre 1891. Inhalt: Nr. 17. Bekanntmachung, die Berufung der Landessynode der evangelisch -lutherischen Kirche betr. S. 23. — Nr. 18. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbanung der Falkenstein-Mulden- berger Eisenbahn betr. S. 24. — Berichtigung. S. 25. Nr. 17. Bekanntmachung, die Berufung der fünften ordentlichen Landessynode der evangelisch-luthe- rischen Kirche betreffend; vom 29. April 1891. Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die fünfte ordent— liche Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreiche Sachsen zum 26. Mai dieses Jahres einzuberufen. Solches und daß an die Mitglieder der Landessynode noch besondere Missiven aus dem evangelisch-lutherischen Landesconsistorium ergehen, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 29. April 1891. Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. v. Gerber. v. Thümmel. Meister. Ausgegeben zu Dresden den 30. Mai 1891. 5