— 34 — Nr. 26. Bekanntmachung. Nachdem an Stelle der Telegraphenordnung vom 13. August 1880 (G.= u. V.-Bl. S. 91 flg.) unter dem 15. Juni dieses Jahres eine neue, am 1. Juli laufenden Jahres in Kraft tretende Telegraphenordnung für das Deutsche Reich erlassen worden ist, wird dieselbe im Nachstehenden für das Königreich Sachsen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 23. Juni 1891. Finanz-Ministerium. v. Thümmel. Miilller.