— 84 — Nr. 36. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erbauung eines Verbindungs- gleises vom Bahnhof Plagwitz-Lindenau nach dem Gleise II. D (setzt P L)) betreffend; vom 26. September 1891. Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Betriebes auf dem Bahnhofe Plagwitz- Lindenau und den dazu gehörigen vormals Dr. Heine'schen Industriegleisen in der Flur Kleinzschocher bei Leipzig macht sich die Herstellung eines Verbindungsgleises vom genannten Bahnhofe nach dem Gleise II. D (setzt P 1l) erforderlich. Mit Allerhöchster Genehmigung wird daher von dem Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) an- durch verordnet, wie folgt: 1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855 sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die fragliche Erweiterung der Gleisanlagen des Bahnhofs Plagwitz-Lindenau in Anwendung zu bringen. 6 2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver- fahrens und der diesfallsigen Instruction der Behörde und der Tagatoren ist allenthalben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind. :3. Von der in § 1 erwähnten Anlage wird die Flur Kleinzschocher betroffen. Dresden, den 26. September 1891. Ministerium des Innern. Für den Minister: Böttcher. Löhr. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei ven C. C. Meinhpold & Sohne in Dresden.