— 127 — Nr. 50. Bekanntmachung, eine Abänderung der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betreffend; vom 5. Dezember 1891. Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Präsident der Oberrechnungskammer aus der 1 1. Gruppe in die 10. Gruppe der ll. Klasse der Hofrangordnung versetzt worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den 5. Dezember 1891. Gesammtministerium. v. Gerber. Meister. Nr. 51. Verordnung, die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 7. Dezember 1891. Nachdem der bisherige Abgeordnete zur zweiten Kammer der Ständeversammlung für den 4. städtischen Wahlkreis verstorben ist, macht sich eine anderweite Wahl in diesem Wahlkreise erforderlich. Es wird daher deren Veranstaltung hierdurch angeordnet und als Tag der Ab— stimmung der 7. Januar 1892 festgesetzt. Zum Wahlkommissar ist der Amtshauptmann Le Maistre zu Pirna ernannt worden. Dresden, am 7. Dezember 1891. Ministerium des Innern. v. Metsch. Paulig. 227