— 18 — unter Privatpatronat auch dem Collator unverweilt Anzeige zu erstatten, wird durch gegenwärtige Verordnung etwas nicht geändert. Bautzen, am 1. März 1892. Die Kreishauptmannschaft als Consistorialbehörde. v. Salza und Lichtenau. Pfeiffer. Nr. 17. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Stollberg betreffend; vom 8. März 1892. Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von dem Stadtrathe in Stollberg unter Zustimmung der dortigen Stadtverordneten beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten über 1000 A, 500 A und 100 A zum Zwecke der Aufnahme einer mit 4 vom Hundert zu verzinsenden städtischen Anleihe von Einhundert und siebzig Tausend Mark nach Maßgabe des vorgelegten Tilgungsplans die nach § 1040 des Bürgerlichen Gesetz- buchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 8. März 1892. Die Ministerien der Finanzen und des Innern. v. Thümmel. v. Metzsch. Münckner.