58 Beilage I. (Zum § 11 der Ausführungsverordnung.) Verzeichniß der ertheilten Gewerbe- Anzeige-Bescheinigungen. — — — —. — — — — — — l « . 1. 2. 8 4. 5. 6 „„8 9. . Brand- . Aus- p Num— Lau- Tag Name kataser.. Wesentlicher Alter stellungs- Besondere fende der des NummerAu’enthaltsort Gewerbe. tag er Bemerk Nr. Anzeige. Anzeigenden. des . der Anzeige— emerkungen. zeig Hauses. des Anzeigenden. bescheinigung. 1 Anleitung zur Ausfüllung. In Spalte 4 ist die Brandkataster-Nummer desjeuigen Hauses anzugeben, in welchem der Gewerbetreibende seine Werkstatt oder sein Ge- schäft hat. In Spalle 0 ist unter Anderem zu bemerken: bei Gewerben, welche einen Befähigungsnachweis erfordern, der Ausstellungstag und die nähere Bezeichnung des Prüfungs- zeugnisses; bei Personen, welche schon ein anderes Gewerbe betreiben oder welche ihr Gewerbe geändert haben, der Hinweis auf jenes andere Gewerbe oder die frühere Anmeldung; bei Personen, welche aus einem anderen Orte des In= oder Auslandes kommen, der Hinweis darauf und auf das am früheren Wohnorte betriebene Gewerbe; bei Anmeldung von Zweiggeschäften der Sitz und Inhaber des Hauptgeschäfts; die etwa angezeigten Stellvertreter und Geschäftsführer. Wo das Verzeichniß auch für Erlaubniß= oder Genehmigungsertheilungen benutzt wird, ist in den Spalten 8 und 9 Ausstellungstag und Nummer der Erlaubniß= oder Genehmigungsscheine einzutragen und in Spalte 10 zu bemerken: „Erlaubnißschein“ oder „Genehmigungs- schein“.