— 78 — Den vorgenannten Kommissaren ist die Befugniß ertheilt worden, sich in Behinder— ungsfällen gegenseitig zu vertreten. Dresden, am 5. April 1892. Finanz-Ministerium. v. Thümmel. Müller. Nr. 27. Bekanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Secundäreisenbahn an die Generaldirektion der Staatseisenbahnen betreffend;, vom 5. April 1892. Von dem Finanz-Ministerium sind die mit dem Baue einer normalspurigen Secundär- eisenbahn von Pirna über Dohma nach Großcotta verbundenen Geschäfte der Generaldirektion der Staatseisenbahnen übertragen worden. Dresden, am 5. April 1892. Finanz-Ministerium. v. Thümmel. Müller. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei vor C. C. Meinbold & Söhne, Dresden