— 214 — Nr. 55. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Sekundäreisenbahn Wolkenstein-Jöhstadt betreffend; vom 25. Mai 1892. Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Sekundäreisenbahn von Wolkenstein nach Jöhstadt am 1. Juni 1892 dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Kürsten in Dresden. Dresden, am 25. Mai 1892. Finanz-Ministerium. Für den Minister: Meusel. Müller. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Sohne, Dresden.