Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 14. Stück vom Jahre 1892. Inhalt: Nr. 71. Bekanntmachung, die Ausgabe von Zehntgewährscheinen seiten der Erzgebirgischen Zehnten- genossenschaft in Zwickau betr. S. 333. — Nr. 72. Verordnung, die Gebührentaxe für Thierärzte betr. S. 334. — Nr. 73. Verordnung, die Waffenprüfungsanstalt für das Königreich Sachsen betr. S. 340. — Nr. 74. Verordnung, die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul= und Klauenseuche zu ergreifenden Maßregeln betr. S. 342. — Nr. 75. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Herstellung eines Ueberholungsgleises auf dem Bahnhofe zu Meerane betr. S. 349. — Nr. 76. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der Herrnhut-Bernstadter Eisenbahn betr. S. 350. Nr. 71. Bekanntmachung, die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Zehntgewährscheinen seiten der Erzgebirgischen Zehntengenossenschaft in Zwickau betreffend; vom 30. Juli 1892. Nochdem die Ministerien der Finanzen und des Innern zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Zehntgewährscheinen, durch welche die Erzgebirgische Zehntengenossen- schaft in Zwickau zu Gewährung gewisser, in Geld zu leistender Kohlenzehnten sich ver- pflichtet, sowie der zugehörigen Talons und Coupons Genehmigung, soweit solche erfor- derlich, ertheilt haben, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 3 0. Juli 1892. Die Ministerien der Finanzen und des Innern. Für den Minister: v. Metzsch. Heymann. Gersdorf. Ausgegeben zu Dresden den 10. September 1892. 52