— 351 — Gesetz= und Verordnungoblatt für das Königreich Sachsen. 15. Stück vom Jahre 1892. Inhalt: Nr. 77. Urkunde über die Stiftung der Carola-Medaille. S. 351. — Nr. 78. Gesetz, die Notariatsordnung für das Königreich Sachsen betr. S. 352. — Nr. 79. Gesetz, die Kostenordnung für Notare betr. S. 372. — Nr. 80. Verordnung zu Ausführung der Notariatsordnung und der Kosten- ordnung für Notare. S. 383. — Nr. 81. Verordnung, die Abänderung der Verordnung zur Ausführung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 28. März 1892 betr. S. 393. Nr. 77. Urkunde über die Stiftung der Carola-Medaille; vom 17. September 1892. Wagn, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen ꝛc. ꝛc. ⁊c. haben beschlossen, aus Anlaß der bevorstehenden Feier des 25 jährigen Bestehens des von Unserer Gemahlin, der Königin Carola, in das Leben gerufenen Albertvereins und in dankbarer Würdigung der bisherigen segensreichen Wirksamkeit desselben eine Medaille zu stiften, welche die Benennung Carola-Medaille führen soll. Diese Medaille wird von Uns auf Vorschlag der Königin zunächst für die um den Albertverein, sodann aber überhaupt auf dem Gebiete hilfreicher Nächstenliebe im Kriege oder Frieden erworbenen besonderen Verdienste ohne Unterschied an Männer, Frauen oder Jungfrauen Unseres Vaterlandes, und zwar je nach dem Grade der Verdienste in Gold, Silber oder Bronze verliehen. Die Medaille enthält auf der Vorderseite das Bildniß Unserer Gemahlin, der Königin, auf der Rückseite die von zwei Rautenzweigen umschlossene Inschrift: Ausgegeben zu Dresden den 28. September 1892. 55