— 533 — Geseh- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 19. Stück vom Jahre 1892. — ——— — — OG — Inhalt: Nr. 100. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Sebnitz betr. S. 533. — Nr. 101. Verordnung, die Vergütung für die Einziehung der Beiträge und für die Verwendung und Entwerthung der Marken bei der Invaliditäts= und Altersversicherung betr. S. 534. — Nr. 102. Verordnung, die Berechnung der Kosten für die Fertigung geodätischer Unterlagen bei Grundstückstheilungen durch die technischen Steuerbeamten betr. S. 534. — Nr. 103. Verordnung, eine Abänderung der Ausführungsverordnung über das Mobiliar= und Privat-Feuerversicherungswesen betr. S. 535. — Nr. 104. Bekanntmachung, die Umbezirkung der Parochicen Leipzig-Anger-Crottendorf und Leipzig-Neustadt-Neuschönefeld betr. S. 536. — Berichtigung. S. 536. Nr. 100. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Sebnitz betreffend; vom 22. November 1892. Diee Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von der Stadtgemeinde Sebnitz beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren un- kündbaren Schuldscheinen in 1200 Abschnitten à 250 Mark behufs Aufnahme einer mit 4 vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von dreihunderttausend Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplanes die nach § 1040 des Bürger- lichen Gesetzbuches erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 22. November 1892. Die Ministerien der Finanzen und des Innern. Für den Minister: Für den Minister: Dr. Diller. v. Charpentier. Münckner. Ausgegeben zu Dresden den 30. Dezember 1892. 81