gerichtsverfahrens und des Bergknappschaftswesens, sowie die wichtigsten technischen Begriffe des Bergbaues, c) bei dem Bergamte, der Hauptbergkasse oder den Erzbergwerken: die Bergwerksstatistik, die allgemeinen Einrichtungen des sächsischen Berg— wesens (Revieranstalten, Bergbegnadigungsfonds sowie sonstige Stiftungen und Privilegien zu Gunsten des Bergbaues, Bergbau-Unterstützungskassen, Bergschulen 2c.); bei dem Bergamte überdies: das bergamtliche Buchwesen, d) bei den Hütten oder Erzbergwerken: die Grundzüge des Erzeinkaufsgeschäfts und der Erztaxen; bei den Hütten außerdem: die wichtigsten technischen Begriffe des Hüttenwesens, e) bei der Porzellanmanufaktur: die wichtigsten technischen Begriffe der Porzellanfabrikation, f) bei dem Blaufarbenwerke: die wichtigsten technischen Begriffe des Blaufarbenwesens, 80 bei der Bergakademie: die Bestimmungen des bergakademischen Statuts nebst Spezialregulativen, die Grundzüge der Buchführung und Statistik, die wichtigsten technischen Begriffe des Berg= und Hüttenwesens. Der schriftliche Theil der Prüfung umfaßt drei Arbeiten aus den in 88 2 und 3 bezeichneten Gebieten. #f 4. Als Sekretäre sowie als obere Expeditionsbeamte werden nur solche Personen angestellt, welche 1. die Abgangsprüfung auf einem Gymnasium oder Realgymnasium bestanden haben, 2. längere Zeit in einer der in § 1 al. 3 aufgeführten Verwaltungen beschäftigt gewesen sind und 3. die nachstehend in §§ 5 und 6 geordnete zweite Prüsung (Sekretärprüfung) bestanden haben. & 5. Gegenstände der zweiten, ebenfalls in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung zerfallenden (Sekretär-) Prüfung sind: 1. die in § 2 unter 1 bis 3 und § 3 aufgeführten Gegenstände, 2. die Verhältnisse der Civilstaatsdiener, 3. das Archiv-, Registratur= und Aktenwesen, 4. die Grundzüge der Kranken-, Unfall-, Invaliditäts= und Altersversicherung und der Gewerbeordnung, 36