— 237 — Geseh- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 15. Stück vom Jahre 1893. Inhalt: Nr. 69. Dekret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für Berichtigung des Pleißbachs in den Fluren Chemnitz und Altendorf. S. 237. — Nr. 70. Verordnung, Ernennungen für die I. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 238. — Nr. 71. Prüfungsordnung für Beamte der Staatseisenbahn-Verwaltung. S. 238. — Nr. 72. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 245. — Nr. 73. Verordnung, Abänderung und Ergänzung der Instruktion zum Einkommensteuergesetze betr. S. 245. Nr. 69. Dekret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für Berichtigung des Pleißbachs in den Fluren Chemnitz und Altendorf; vom 14. Oktober 1893. D.- Ministerium des Innern hat auf Grund von § 12 des Gesetzes vom 15. August 1855 über die Berichtigung von Wasserläufen 2c. die Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für Berichtigung des Pleißbachs in den Fluren Chemnitz und Altendorf unter Verleihung der Rechte einer juristischen Person an dieselbe und mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen dieser Genossenschaftsordnung allenthalben nach- gegangen werde. Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges Dekret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 1 4. Oktober 1893. Ministerium des Innern. 19 v. Metzsch. Edelmann. —1.. Ausgegeben zu Dresden den 11. November 1893. 37