S 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. % „ — 239 — Wächter, Bahnwärter und Bahn= und Haltestellenwärter, Packer, Weichenwärter II. Klasse, Portiers, Weichenwärter l. Klasse, Schirrmeister, Bodenmeister, Stationsassistenten und Aufseher II. Klasse, Stationsassistenten und Aufseher I. Klasse, Bahnverwalter; Materialausgeber, Werkführer, Oberwerkführer; Bauaufseher, Bahnmeister, Imprägniranstalts= und Gasanstaltsaufseher; Schaffner, Oberschaffner; Wagenrevisoren, Lokomotivführer, Heizhausvorstände; Betriebs-Telegraphenassistenten; Büreauassistenten, Betriebssekretäre und Kassenassistenten; Zeichner, Technische Büreauassistenten, Technische Betriebssekretäre. Es bleibt vorbehalten, nach Befinden auch für vorstehend nicht genannte Beamte der Staatseisenbahn-Verwaltung Prüfungen einzuführen. § 2. Allgemeine Vorbedingungen. Personen, welche sich der Prüfung für eine der vorgenannten Beamtenstellen unter- ziehen wollen, haben, soweit es sich um die erstmalige Anstellung im Eisenbahndienste handelt, 37 *