— 18 — Zusammenstellung der in der Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe vorgesehenen Signale. .................................... Poli- Pfeifen- oder Flaggen, - Anwendung der Signale. Glockensignale Fülr Lichter bei Nacht. nung. Dampsschiffe. Tonnen. §5 18.| Stelle, an welcher ein beladenes Fahr- zeug am Ufer liegt, oder Strom- 6 s bauten ausgeführt werden . oder “ ½% oder - “ ##- 5 /X am Ufer. am Ufer, das weiße Licht immer wasserwärts. § 19.Im Fahrwasser liegende Bagger- maschinen, Strombaufahrzeuge, ru s* beschädigte oder manborirunfähige — Schiffe oder Flöße ... . oder S oder +'0X l Bisse ØIXTXJlxX auf derjenigen Seite, an » welcher vorbeizufahren ist. das weiße Licht an derjenigen Seitea. an der vorbeizufahren ist. n § 20.Sperrung des Fahrwassers (vergl. — auch § 33 ... . oder W# 1 am User. am Ufer.