19 Poli— 121nnë. ..|Ch Au Pfeifen= oder Flaggen, Pnd Anwendung der Signale. os e Lälek Lichter bei Nacht. nung. Dampfschiffe. Tonnen. § 23. Telegraphenleitungen oder Ketten, ——.— welche quer durch den Strom ge- Ö1— —— führt sind . am Ufer - A § 28.|Begegnen von Segelschiffen unter- — einander und mit Flößen - — LW Winken Schwenken (bei Schiffen) auf derjenigen Seite, an welcher vorbeizufahren ist. § 29.Begegnen von Dampfschiffen unter- einander: rechts vorbei — links vorbei — — kann nicht ausweichen — — — 8 30.Begegnen von Dampfschiffen mit S 5% Segelschiffen und Flößen: –0 — Dampfschiff rechts vorbei — * 8 Dampfschiff links vorbei — — * - Segelschiff oder Floß Winken Schwenken (bei Schiffen) auf derjenigen Seite, an welcher vorbeizufahren ist. wwenn die Schifffahrt unbe schränkt gestattet ist 8 § 31.]|Stark gekrümmte, enge oder seichte *5 Fahrwasserstellen Z oder 1 / am Ufer. am Ufer. 3