— 46 — B. Muster eines Schifferpatents zu Führung von Schiffen. Schifferpatent. Vorzeiger dieses N. N. aus Hin hat sich über seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Betriebe der Elbschifffahrt mit Segelschiffen Dampfschiffen Segell " . 1 jedes auf der Elbe fahrenden Danpf= Schiffs unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt dergestalt vollkommen ausgewiesen, daß ihm die Erlaubniß zur Führung worden ist. Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anzuvertrauende Fahrzeug mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schaden und Unglück oder Gefahr, in welche es nebst den darauf befindlichen Waaren und Personen gerathen könnte, nach allen Kräften und besten Fleißes, soweit möglich, abzuwenden, auch bei seinen Fahrten die Bestimmungen der Elbschifffahrts= und der Additionalacte, sowie die in den einzelnen Staaten geltenden schifffahrts- und strompolizeilichen Vorschriften genan zu befolgen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Schifferpatent, gehörig vollzogen und besiegelt, ausgestellt worden. , den (Name der Behäörde.) (I. S.) (Unterschrift.) Abdruck der §§ 22 und 23 der vorstehenden Verordnuung vom 9. Jannar 1894.