— 83 — &é J. Bei dem Baue der gedachten Eisenbahn werden nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren von Löbau, Unwürde, Kittlitz, Oppeln, Kleinradmeritz, Glossen, Trauschwitz mit Grube, Lautitz, Nostitz, Maltitz, Weißenberg und Kotitz betroffen. Dresden, den 12. Februar 1894. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Nr. 17. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Anlagen des Bayerischen Bahnhofes in Leipzig betreffend; vom 20. Februar 1894. J Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes macht sich eine Er. weiterung der Anlagen des Bayerischen Bahnhofes in Leipzig behufs Errichtung einer zweiten Lokomotiv= Rotunde daselbst erforderlich. Da die wegen Abtretung des hierzu nöthigen Areals gepflogenen Verhandlungen nicht allenthalben zu einem Ergebnisse geführt haben, so wird mit Allerhöchster Genehmig ung von dem Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch verordnet, wie folgt: