— 129 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 7. Stück vom Jahre 1894. QtlS6si.#8# —.— |—tüe— Inhalt: Nr. 37. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz-Lindenau, andererseits nach Markranstädt abgeschlossenen Staatsvertrag betr. S. 129. — Nr. 38. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer im Jahre 1894 betr. S. 134. — Nr. 39. Bekanntmachung, Regulirung des Bezugs der Zulage für Nichtbenutzung des Civilversorgungs-Scheines für Militär-Invaliden bei ihrer Beschäftigung beziehungsweise Anstellung im Kom- munaldienst 2c. betr. S. 135. — Nr. 40. Bekanntmachung, eine Anleihe der Kirchengemeinde zu Riesa betr. S. 136. — Nr. 41. Dekret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für Berichtigung des Mandauflusses in der Stadtflur Zittau. S. 136. — Nr. 42. Verordnung, die Ent- eignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Chemnitz betr. S. 137. Nr. 37. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen am 18. November 1892 wegen Her- stellung einer Eisenbahn von Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz- Lindenau, andererseits nach Markranstädt abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend vom 25. April 1894. Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung wegen Herstellung einer Eisenbahn von Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz— Lindenau, andererseits nach Markranstädt am 18. November 1892 ein Staatsvertrag abgeschlossen worden ist, so wird derselbe nach erfolgter beiderseitiger Allerhöchster Rati— fikation in der Anlage O hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 25. April 1894. Die Ministerien der Finanzen, des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten. Für den Minister: Meusel. v. Metssch. * Schubert. Ausgegeben zu Dresden den 9. Juni 1894. 20