— 141 — im Einvernehmen mit dem Bezirksarzte ob. Letzterer hat übrigens wegen regelmäßiger Revision dieser Anstalten dem § 19 der unter dem 1 0. Juli 1884 (G.= u. V.-Bl. S. 209) veröffentlichten neuen Instruktion für die Bezirksärzte nachzugehen. 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unter 1 bis 7 werden an den Leitern der Privat-Irrenanstalten mit Geldstrafe bis zu 150 4 oder mit Haft bestraft. Dresden, am 30. Mai 1894. Ministerium des Innern. Für den Minister: v. Charpentier. Kreher. Nr. 44. Bekanntmachung, eine Anleihe der Oelsnitzer Bergbau-Gewerkschaft betreffend; vom 18. Juni 1894. Nachdem der Oelsnitzer Bergbau-Gewerkschaft zu Oelsnitz i. E. behufs Aufnahme einer Anleihe von einer Million Mark zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 4½ vom Hundert zu verzinsenden und planmäßig vom Jahre 1900 ab mit vier vom Hundert zu tilgenden Schuldscheinen in 2000 Abschnitten zu je 300-“ und 800 Abschnitten zu je 500 sammt Zins- leisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 18. Juni 1894. Die Ministerien der Finanzen und des Innern. Für den Minister: v. Metzsch. Dr. Diller. Gersdorf. 22*