göblatt für das Königreich Sachsen. 2. Stück vom Jahre 1896. Inhalt: Nr. 5. Verordnung, eine Ergänzungswahl für die II. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 17. — Nr. 6. Allerhöchste Verordnung, eine Amnestie wegen Uebertretungen und leichter Vergehen betr. S. 18. — Nr. 7. Allerhöchste Verordnung, eine Amnestie für die sächsische Armee betr. S. 19. — Nr. 8. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Eisenbahn von Mulda nach Sayda betr. S. 20. — Nr. 9. Bekanntmachung, die anderweite Feststellung der Wahlbezirke für die Evangelisch -lutherische Landessynode betr. S. 21. — Nr. 10. Bekanntmachung, die Dienstwaffen der Gendarmerie betr. S. 24. Nr. 5. Verordnung, die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 8. Januar 1896. Juyfole Ablebens des bisherigen Abgeordneten zur II. Kammer der Ständeversammlung für den 14. städtischen Wahlkreis macht sich eine anderweite Wahl in diesem Wahlkreise erforderlich. Die Veranstaltung einer solchen wird hierdurch angeordnet und als Tag der Ab- stimmung der 20. Februar 1896 bestimmt. Zum Wahlkommissar ist der Regierungsrath Dr. Roth in Zwickau ernannt worden. Dresden, am 8. Januar 1896. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Ausgegeben zu Dresden den 6. Februar 1896. 8 Paulig.