— 98 — Mit der Ausführung dieses Gesetzes sind Unser Finanz-Ministerium und der Land— tagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden beauftragt. Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 15. Mai 1896. Albert. Werner von Watzdorf. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.