— 118 — Nr. 51. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Zittau betreffend; vom 17. Juni 1896. Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von der Stadtgemeinde Zittau beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren un— kündbaren Schuldscheinen in Abschnitten von 1000, 500 und 200 /4 behufs Aufnahme einer mit 3 vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von zwei Millionen Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplanes die nach § 1040 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den 17. Juni 1896. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Metzsch. v. Watzdorf. Rüling. Nr. 52. Verordnung, 6 die Errichtung einer Königlichen Kommission für Geschichte betreffend; vom 22. Juni 1896. Nachdem Seine Majestät der König die Errichtung einer „Königlich Sächsischen Kom— mission für Geschichte“ beschlossen haben, wird mit Allerhöchster Genehmigung und unter Zustimmung des Gesammtministeriums über deren Zusammensetzung, Stellung und Wirkungskreis hierdurch das nachstehende Statut erlassen. Dresden, den 22. Juni 1896. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. v. Seydewitz. Hausmann.