für das Königreich Sachsen. 9. Stück vom Jahre 1896. — — — — — — — — — ———— Inhalt: Nr. 54. Bekanntmachung, Besitzregulirung bezüglich der zur Bahnstrecke Zittau-Nikrisch gehörigen, auf Königlich Sächsischem Staatsgebiete gelegenen Eisenbahngrundstücke betr. S. 123. — Nr. 55. Bekannt- machung, die Ausgabe einer XIII. und XIV. Serie von auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen der All- gemeinen Deutschen Kreditanstalt zu Leipzig betr. S. 124. — Nr. 56. Verordnung, die Zusammensetzung des Eisenbahnraths betr. S. 125. — Nr. 57. Verordnung, die Verpflichtung der Amtsgerichte zu Er- ledigung von gewissen Ersuchen der Militärbehörden betr. S. 125. — Nr. 58. Verordnung, Aenderungen der Gerichtsbarkeit betr. S. 126. — Nr. 59. Verordnung, die Anlegung von Mündelgeldern in den von der sächsischen Bodenkreditanstalt in Dresden ausgegebenen Inhaberpapieren betr. S. 127. — Nr. 60. Bekannt-= machung, die Konzessionirung der Hanseatischen Feuer-Versicherungsgesellschaft in Hamburg betr. S. 127. — Nr. 61. Verordnung, die Wahlperiode der Vertrauensmänner der land= und forstwirthschaftlichen Berufs- genossenschaft betr. S. 128. — Nr. 62. Bekannimachung, die Konzessionirung der Süddeutschen Feuer- versicherungs-Bank in München betr. S. 128. — Nr. 63. Bekanntmachung, Erweiterung der Befug- nisse des Staats-Aichamts zu Zwickau betr. S. 129. Nr. 54. Bekanntmachung, Besitzregulirung bezüglich der zur Bahnstrecke Zittau-Nikrisch gehörigen, auf Königlich Sächsischem Staatsgebiete gelegenen Eisenbahngrundstücke betreffend: vom 26. Juni 1896. Nachdem die Strecke Zittau-Nikrisch der früheren Berlin-Görlitzer Eisenbahn vermöge des unter dem 31. März 1896 bekannt gemachten Staatsvertrages zwischen Sachsen und Preußen, betreffend den Uebergang der zum früheren Berlin-Görlitzer Eisenbahn— unternehmen gehörigen Strecke Zittau-Nikrisch in das Eigenthum des Sächsischen Staates, vom Königlich Sächsischen Staatsfiskus käuflich erworben worden ist, wird der General— direktion der Staatseisenbahnen hierdurch die Ermächtigung ertheilt, im Namen des Königlich Sächsischen Staatsfiskus wegen der Regulirung des über die bezeichnete Eisenbahnstrecke abgeschlossenen Kaufgeschäftes in den Grund- und Hypothekenbüchern bei Ausgegeben zu Dresden den 15. August 1896. 18