E 124 — den zuständigen Behörden die nöthigen Anträge zu stellen und das in dieser Beziehung sonst Erforderliche zu besorgen. Dresden, am 26. Juni 1896. Finanz-Ministerium. v. Watzdorf. Müller. Nr. 55. Bekanntmachung, die Ausgabe einer XIII. und XIV. Serie von auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt zu Leipzig betreffend; vom 26. Juni 1896. Nachdem von der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt zu Leipzig beschlossen worden ist, zum Zwecke der Gewährung von Hypothekendarlehen auf Grundbesitz im Königreiche Sachsen eine XIII. Serie von auf den Inhaber lautenden, mit drei vom Hundert (3 Prozent) zu verzinsenden und eine XIV. Serie von gleichfalls auf den Inhaber lautenden, jedoch mit dreiundeinhalb vom Hundert (3½ Prozent) zu verzinsenden Pfandbriefen, eine jede in Abschnitten zu fünfhundert (500) Mark, eintausend (1000) Mark und fünftausend (5000) Mark im Betrage von zehn Millionen (10000 000) Mark demnach im Gesammtbetrage von zwanzig Millionen (20 000 000) Mark auszugeben, ist hierzu die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden. Dresden, den 26. Juni 1896. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Metssch. v. Watzdorf. Gersdorf.