— 132 — 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind. 3. Von der in § 1 erwähnten Anlage werden die Fluren Chemnitz mit Schloß-Chemnitz, Hilbersdorf, Furth, Ebersdorf betroffen. # 4. Die Verordnung vom 29. Mai 1894, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Chemnitz 2c. betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 137), wird aufgehoben. Dresden, am 15. August 1896. Ministerium des Innern. Für den Minister: Vodel. odel Gersdorf. Nr. 65. Bekanntmachung, die Berufung der sechsten ordentlichen Landessynode der Evangelisch— lutherischen Kirche betreffend; vom 31. August 1896. Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die sechste ordent— liche Landessynode der Evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen zum 5. Oktober dieses Jahres einzuberufen. Solches und daß an die Mitglieder der Landessynode noch besondere Missiven aus dem Epvangelisch-lutherischen Landesconsistorium ergehen, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 3 1. August 1896. Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. v. Metzsch. v. Seydewitz. Meister.